Was erledige ich wo?
Hundesteuer - Befreiung beantragen
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
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Gewerbesteuer, Fremdenverkehrsbeitrag, Hundesteuer, Hafenliegeplätze
Über die Voraussetzungen zur Befreiung von der Hundesteuer können Sie sich in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen informieren.
Hier finden Sie das online-Formular, um die Befreiung von der Hundesteuer zu beantragen.
Hier finden Sie das online-Formular, um die Befreiung von der Hundesteuer zu beantragen.
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde