Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass
ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.
Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.
Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, brauchen Sie eine erneute Einmessung.
Sie sind antragsberechtigt. Antragsberechtigte sind:
Eigentümer und Eigentümerinnen
Erbbauberechtigte
für Grundbuchsachen zuständige Amtsgerichte
Banken
andere Personen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei
öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder
der zuständigen Vermessungsbehörde.
Sie können den Antrag formlos stellen:
schriftlich,
telefonisch oder
per E-Mail stellen
Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.
Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.
Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.
keine
keine
abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Bodenseekreis - Vermessungsamt.