Heiraten in Uhldingen-Mühlhofen

 "Verheiratet sein heißt, wandern zu zweit
auf gleichem Wege zum gleichen Ziel."

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Ein Brautpaar kann über den Ort seiner Eheschließung in Deutschland frei entscheiden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt erfolgt.

Haben die Verlobten verschiedene Wohnorte, können sie sich für die Anmeldung eines der beiden in Frage kommenden Standesämter aussuchen.

Das zuständige Standesamt prüft die Ehefähigkeit des Paares und nimmt die Anmeldung zur Eheschließung auf.

Soll die Eheschließung nicht beim Wohnsitzstandesamt stattfinden, werden die Unterlagen an das entsprechende Eheschließungsstandesamt übersandt.

Hat keiner der Verlobten in Deutschland einen Haupt- oder Nebenwohnsitz, kann er sich direkt an das „Wunschstandesamt“ wenden und dort die Eheschließung anmelden.

Grundsätzlich müssen beide Verlobte zur Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt anwesend sein.

Die Anmeldung ist frühestens ein halbes Jahr vor der geplanten Eheschließung möglich.
In Ausnahmefällen kann mittels einer entsprechenden Vollmacht ein Verlobter alleine die Eheschließung anmelden.

FAQ

Ansprechpartner

Claudia Weichert

Standesbeamtin, Friedhofsverwaltung, Sozialamt

07556 717-55

c.weichert(at)uhldingen-muehlhofen.de

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