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Regionalverband Bodensee-Oberschwaben


gem. § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung vom 4. Februar 2021 (GBl. 2021, 118)

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben beabsichtigt, eine Dialogische Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Gemäß Paragraf 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung vom 4. Februar 2021 (GBl. 2021, 118) informiert der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben die Öffentlichkeit darüber, im Rahmen des Projekts „Zukunft Flächennutzung Bodensee-Oberschwaben 2045“ drei Bürgerräte in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen sowie dem Bodenseekreis durchzuführen. Dabei werden 15 Teilnehmende pro Bürgerrat durch das Los bestimmt.

Für den Zweck der Auslosung wird das Melderegister herangezogen. Zuerst werden nach den Kriterien des Melderechts Einwohnerinnen und Einwohner/Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahre (50:50, männlich/weiblich) ausgelost und angeschrieben.

Die Einladungen an die ausgelosten Personen werden frühestens drei Wochen nach dieser Bekanntgabe versendet. Die Einladungen werden auf diese Bekanntgabe verweisen.

Sofern sich mehr Menschen zurückmelden als die vorgesehene Größe es zulässt, wird in einem weiteren Schritt nochmals ausgelost. Dabei werden die Kriterien Wohnort, Geschlecht, Alter und Berufsbereich berücksichtigt.

Weitere Informationen zu den Bürgerräten entnehmen Sie dem Informationsblatt „Bürgerräte in der Region Bodensee Oberschwaben“

unter https://www.rvbo.de/Projekte/regiostrat.

Ravensburg, den 13. August 2026
Kugler
Verbandsvorsitzender