Bürgerservice
Führerschein beantragen
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Führerschein - Antrag auf Befreiung vom Mindestalter für die Fahrerlaubnis Führerschein beantragenVorab informieren:
Wer ein Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland führen will, braucht eine Erlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen dient der Führerschein, in den diese Klassen eingetragen werden.
Hinweis: Informationen zu den Führerscheinklassen bieten das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Fahrlehrerverband.
Die zuständige Ansprechpartner bei der Gemeinde finden Sie hier.
Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz im Inland haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
- 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
- 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
- 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
- keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.
Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Den Antrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
- bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten
Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.
Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: EUR 44,70
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): EUR 43,90
- bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".